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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 17 U 46/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 17 U 46/08 (https://dejure.org/2008,10877)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.12.2008 - L 17 U 46/08 (https://dejure.org/2008,10877)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - L 17 U 46/08 (https://dejure.org/2008,10877)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Übergang von Geldleistungen auf Rechtsnachfolger nach § 59 Satz 2 SGB I - nur bei verfahrensmäßig gefestigten" Ansprüchen - keine Fiktion des tatsächlich nicht anhängigen Verwaltungsverfahrens zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten durch den sozialrechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R

    Berufskrankheit - anhängiges Verwaltungsverfahren - unzuständiger Leistungsträger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 17 U 46/08
    Ausgehend von dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 08.10.1998 - B 8 Kn 1/97 U R (= SGb 2000 S. 29 H) müsse sich die Beklagte hier das Fehlverhalten der Ärzte des Instituts für Pathologie an den Berufsgenossenschaftlichen Kliniken C in C zurechnen lassen.

    Der Senat folgt insoweit für die hier zu entscheidende Fallkonstellation nicht der Entscheidung des BSG vom 08.10.1998 (a.a.O. sowie BSGE 83, 30 = SozR 3-5670 § 5 Nr. 1) wonach sich ein solcher Anspruch aus dem Gesichtspunkt des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ergeben könne.

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann dies der Fall sein, wenn mehrere Behörden mit einer Aufgabe arbeitsteilig betraut sind, also eine andere Behörde in die Abwicklung eines konkreten Versicherungsverhältnisses mit eingeschaltet ist, oder wenn zwei Sozialleistungen eng miteinander verknüpft sind (BSG SozR 3-5670 § 5 Nr. 1).

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 17 U 46/08
    Grundsätzlich hat der sozialrechtliche Herstellungsanspruch zur Voraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm auf Grund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I), verletzt hat, sodann ist erforderlich, dass zwischen der Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers und dem Nachteil des Betroffenen ein ursächlicher Zusammenhang besteht und schließlich muss der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können, wobei die Korrektur durch den Herstellungsanspruch dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen darf (vgl. etwa BSGE 92, 267, 279 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 17 U 46/08
    Nur bei verfahrensmäßig schon so "gefestigten" Ansprüchen hält der Gesetzgeber "aus rechtssystematischen und verwaltungspraktischen Gründen" (BT-Drucks 7/868 S. 33) den Übergang von Geldleistungen auf Rechtsnachfolger für angebracht.
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 17 U 46/08
    Voraussetzung für eine Zurechnung des Fehlverhaltens Dritter im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ist, dass zwischen der die Pflichtverletzung begehenden und der in Anspruch genommenen Stelle eine "Funktionseinheit" besteht (vgl. BSGE 71, 217 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 8; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 9).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91

    Unrichtige Beratung - Amt für Ausbildungsförderung - Kindergeldanspruch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 17 U 46/08
    Voraussetzung für eine Zurechnung des Fehlverhaltens Dritter im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ist, dass zwischen der die Pflichtverletzung begehenden und der in Anspruch genommenen Stelle eine "Funktionseinheit" besteht (vgl. BSGE 71, 217 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 8; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 9).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 19/00 R

    Unfallversicherung - Verletztenrente - Leistungsbeginn - Antragsfrist -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 17 U 46/08
    Zur Annahme des begründeten Verdachts einer BK sind ernsthafte und konkrete Anhaltspunkte erforderlich; völlige Gewissheit muss nicht bestehen, bloße Vermutungen sind aber auch nicht ausreichend (BSG, Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 19/00 R - HVBG-INFO 2001, 1727).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R

    Unfallversicherung - Beitragserstattung - Ausschlußklausel - Leistungserbringung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 17 U 46/08
    Allenfalls dann, wenn ein Arzt den Versicherten von einem eigenen Tätigwerden gegenüber dem Unfallversicherungsträger abhält, weil er eine BK-Anzeige in Aussicht stellt - und damit in gewisser Weise eine Betreuungsbeziehung begründet -, dieser Ankündigung später aber nicht nachkommt, läge eine beachtliche Pflichtverletzung vor (vgl. Brandenburg, SGb 2000, 36).
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RA 18/84

    Zeitpunkt des Todes des Berechtigten - Tatsächlich bestehende Verfahrenslage -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 17 U 46/08
    Das BSG hat in einem Urteil vom 25.10.1984 (11 RA 18/84 - BSGE 57, 215 = SozR 1200 § 59 Nr. 6) - mit dem sich der 8. Senat überhaupt nicht auseinander gesetzt hat - ausgeführt, dass § 59 Satz 2 SGB I nicht darauf abstelle, welche Verfahrenslage im Zeitpunkt des Todes hätte bestehen können oder müssen; maßgebend sei nur die in diesem Zeitpunkt tatsächlich bestandene Verfahrenslage.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - L 3 R 1007/16

    Anspruch auf Regelaltersrente nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus

    Denn dem Sinn und Zweck des § 59 Satz 2 SGB I ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber nur bei verfahrensmäßig schon "gefestigten" Ansprüchen den Übergang von Geldleistungen auf Rechtsnachfolger "aus rechtssystematischen und verwaltungspraktischen Gründen" (BT-Drucks 7/868 S. 33) für angebracht hält; an diesen verfahrensmäßig "gefestigten" Ansprüchen fehlt es aber auch, wenn im Zeitpunkt des Todes zwar noch ein Verwaltungsverfahren anhängig war, dann aber diesem im Todeszeitpunkt noch anhängigen Verwaltungsverfahren durch eine wirksame spätere Rücknahme des ursprünglichen Rentenantrages, der gemäß § 19 S. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) i.V.m. § 115 Abs. 1 SGB VI notwendige Voraussetzung für die Gewährung einer Altersrente ist, rückwirkend die Grundlage entzogen wird, so dass es rückwirkend nicht mehr anhängig bzw. existent ist (vergleiche dazu Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Dezember 2008 - L 17 U 46/08).

    Denn insoweit ist die Argumentation des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in dessen Urteil vom 03.12.2008 - L 17 U 46/08 - analog auf den vorliegenden Fall, in dem über den von dem Berechtigten noch zu Lebzeiten gegenüber dem beklagten Rentenversicherungsträger geltend gemachten Anspruch im Zeitpunkt des Todes zwar noch ein Verwaltungsverfahren anhängig war, in dem dann aber diesem im Todeszeitpunkt noch anhängigen Verwaltungsverfahren durch eine später erklärte wirksame Rücknahme des ursprünglichen Rentenantrages, der gemäß § 19 S. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) i.V.m. § 115 Abs. 1 SGB VI notwendige Voraussetzung für die Gewährung einer Altersrente ist, rückwirkend die Grundlage entzogen wird, so dass es rückwirkend nicht mehr anhängig bzw. existent ist, zu übertragen.

    Dazu hat nämlich das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 3. Dezember 2008 - L 17 U 46/08 -, dem sich das Gericht in jeder Hinsicht anschließt, ausgeführt, dass eine Korrektur des § 59 S. 2 SGB I durch den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, die in einer Fiktion des tatsächlich nicht anhängigen Verwaltungsverfahrens zum Zeitpunkt des Todes der Versicherten bestünde, nicht mit dem Zweck der insoweit nicht eingehaltenen Norm des § 59 S. 2 SGB I in Einklang zu bringen ist.

    Diese Ausführungen des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in dem vorgenannten Urteil vom 03.12.2008 - L 17 U 46/08 - sind von ihrem Sinn und Zweck her in gleicher Weise auf den hier vorliegenden Fall analog zu übertragen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2016 - L 14 R 779/15

    Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem Ghetto; Wirksame

    Denn dazu hat das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 3. Dezember 2008 - L 17 U 46/08 -, dem sich das Gericht in jeder Hinsicht anschließt, ausgeführt, dass eine Korrektur des § 59 S. 2 SGB I durch den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, die in einer Fiktion des tatsächlich nicht anhängigen Verwaltungsverfahrens zum Zeitpunkt des Todes der Versicherten bestünde, nicht mit dem Zweck der insoweit nicht eingehaltenen Norm des § 59 S. 2 SGB l in Einklang zu bringen ist.

    Grundsätzlich kommt es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Rahmen des § 59 Satz 2 SGB I entsprechend dem Wortlaut der Vorschrift auf die tatsächliche Anhängigkeit des Verwaltungsverfahrens an, nicht darauf, ob das Verfahren bei konkreter Sachbehandlung hätte anhängig sein müssen; eine Fiktion eines tatsächlich nicht anhängigen Verwaltungsverfahren im Wege der Korrektur durch den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ist insofern nicht zulässig (BSG, Urteil vom 25.10.1984, 11 RA 18/84, BSGE 57, 215 ff.; vgl. auch Urteile des LSG NRW vom 13.12.2000, L 17 U 231/97 in juris, dort Rdn. 67, und vom 03.12.2008, L 17 U 46/08 in juris, dort Rdn. 30 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2018 - L 14 R 185/17

    Kein Anspruch der Witwe auf Altersrente aus der Versicherung des verstorbenen

    Denn insoweit gilt die dagegen sprechende Argumentation des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in dessen Urteil vom 03.12.2008 - L 17 U 46/08 - auch für den vorliegenden, in den wesentlichen Punkten gleichgelagerten Fall.

    Dazu hat nämlich das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 3. Dezember 2008 - L 17 U 46/08 -, dem sich das Gericht in jeder Hinsicht anschließt, ausgeführt, dass eine Korrektur des § 59 S. 2 SGB I durch den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, die in einer Fiktion des tatsächlich nicht anhängigen Verwaltungsverfahrens zum Zeitpunkt des Todes der Versicherten bestünde, nicht mit dem Zweck der insoweit nicht eingehaltenen Norm des § 59 S. 2 SGB I in Einklang zu bringen ist.

    Diese Ausführungen des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in dem vorgenannten Urteil vom 03.12.2008 - L 17 U 46/08 - gelten - wie bereits oben ausgeführt - in gleicher Weise für den hier vorliegenden, in den wesentlichen Punkten gleichgelagerten Fall.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 1806/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - Ausschluss der

    Liegt indes - wie hier - die Pflichtverletzung allein in einem bloßen Unterlassen einer BK-Anzeige, erscheint es geboten, eine dem Unfallversicherungsträger zuzurechnende Pflichtverletzung jedenfalls gegenüber einem Sonderrechtsnachfolger zu verneinen, soll nicht der Herstellungsanspruch zerfasert und zu einem Allheilmittel bei Verwaltungsfehlern jeder Art werden (LSG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2008 - L 17 U 46/08 -, juris Rz. 27ff).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 9 R 4622/11

    Altersrente - Erlöschen des Anspruchs - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

    Eine zu berücksichtigende Benachteiligung der Familienangehörigen, die die Voraussetzungen der Sonderrechtsnachfolge erfüllen, ein gerade diesen Personenkreis schützenswerter Vertrauenstatbestand, liegt unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks und nach der vorliegenden Begründung in Übereinstimmung mit den Ausführungen des SG dann gerade nicht vor, wenn zu Lebzeiten des Versicherten mangels eines Antrages oder eingeleiteten Feststellungsverfahrens noch nicht einmal eine Aussicht auf zu erwartende Geldleistungen bestand (so auch LSG NRW, Urteil vom 03.12.2008, L 17 U 46/08, in Juris).
  • LSG-Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 1806/18

    Ärztliche BK-Verdachtsanzeige erst nach dem Tod erstattet - keine

    Liegt indes - wie hier - die Pflichtverletzung allein in einem bloßen Unterlassen einer BK-Anzeige, erscheint es geboten, eine dem Unfallversicherungsträger zuzurechnende Pflichtverletzung jedenfalls gegenüber einem Sonderrechtsnachfolger zu verneinen, soll nicht der Herstellungsanspruch zerfasert und zu einem Allheilmittel bei Verwaltungsfehlern jeder Art werden (LSG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2008 - L 17 U 46/08 -, juris Rz. 27ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - L 17 U 36/21

    Erbin eines Versicherten begehrt im Überprüfungsverfahren die Zahlung einer

    Unabhängig von der vom Sozialgericht zu Recht verneinten Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 06.06.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.10.2016 - auch nach bisheriger Rechtsprechung des Senats kommt in der vorliegenden Konstellation ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch nicht in Betracht (vgl. etwa LSG NRW, Urteil vom 03.12.2008 - L 17 U 46/08 -, juris) - scheitert der geltend gemachte Anspruch der Klägerin auch an der Regelung des § 44 Abs. 4 SGB X. Danach werden Sozialleistungen längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Antragstellung nach § 44 Abs. 1 SGB X erbracht (Satz 1 und 3), wobei der Zeitpunkt der Antragstellung von Beginn des Jahres angerechnet wird, in dem der Antrag gestellt wurde (Satz 2 und 3).
  • SG Düsseldorf, 21.07.2015 - S 15 R 148/12
    Denn dazu hat das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 3. Dezember 2008 - L 17 U 46/08 -, dem sich das Gericht in jeder Hinsicht anschließt, ausgeführt, dass eine Korrektur des § 59 S. 2 SGB I durch den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, die in einer Fiktion des tatsächlich nicht anhängigen Verwaltungsverfahrens zum Zeitpunkt des Todes der Versicherten bestünde, nicht mit dem Zweck der insoweit nicht eingehaltenen Norm des § 59 S. 2 SGB I in Einklang zu bringen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2009 - L 14 U 35/04
    Zwar ist etwa in einem Urteil vom 8. Oktober 1998 (B 8 KN 1/97 U R = BSGE 83, 30 = SozR 3-5670 § 5 Nr. 1) der 8. Senat des BSG davon ausgegangen, dass ein solcher Herstellungsanspruch in bestimmten Konstellationen auch im Rahmen des § 59 Satz 2 SGB I gegeben sein könne (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Dezember 2008 - L 17 U 46/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2012 - L 2 R 4106/09
    Diese Vorschrift ist auch auf den nachträglich geltend gemachten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch anzuwenden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen v. 3.12.2008 - L 17 U 46/08 = juris RdNr. 30 f.).
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